RS OGH 1991/6/25 5Ob1/91, 3Ob113/91, 5Ob5/95, 5Ob152/98h, 5Ob318/99x, 5Ob52/01k, 5Ob147/01f, 5Ob230/

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1991
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Norm

WEG 1975 §1 Abs3
WEG 1975 §24
WEG 1975 §26
WEG idF 3.WÄG §1 Abs4
WEG 2002 §2 Abs2

Rechtssatz

Verstöße gegen § 1 Abs 3 WEG (1948 = 1975) (hier bezüglich Hausbesorgerwohnung) und darauf aufbauende bücherliche Eintragungen sind mit Nichtigkeit bedroht.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 1/91
    Entscheidungstext OGH 25.06.1991 5 Ob 1/91
    Veröff: WoBl 1992,22 (Call)
  • 3 Ob 113/91
    Entscheidungstext OGH 23.10.1991 3 Ob 113/91
  • 5 Ob 5/95
    Entscheidungstext OGH 13.01.1995 5 Ob 5/95
    Beisatz: Nach dem 3.WÄG: § 1 Abs 4 WEG. Das gilt zumindest dann, wenn die Begründung von Wohnungseigentum geradezu (etwa rechtlich) unmöglich ist, was auf Teile der Liegenschaft zutrifft, die notwendigerweise der allgemeinen Benützung dienen. (T1)
  • 5 Ob 152/98h
    Entscheidungstext OGH 09.06.1998 5 Ob 152/98h
    Auch; Beisatz: Die Vermietung der als Hausbesorgerwohnung vorgesehenen Wohnung, an der Wohnungseigentum nicht gültig begründet werden kann, an die Miteigentümer, ist rechtlich unwirksam. (T2)
  • 5 Ob 318/99x
    Entscheidungstext OGH 07.12.1999 5 Ob 318/99x
    Auch; Beisatz: Die Bereinigung hat durch eine der wahren Rechtslage entsprechende Neufestsetzung der Nutzwerte zu erfolgen. (T3); Beisatz: Hier: Während des zweiten Rechtsganges vorgenommener Verkauf der nach dem Grundbuchsstand auf die Hausbesorgerwohnung entfallenden Miteigentumsanteile an die Hausbesorgerin und deren Ehegatten. (T4)
  • 5 Ob 52/01k
    Entscheidungstext OGH 13.03.2001 5 Ob 52/01k
    Vgl auch; Beisatz: Die Nichtigkeit des Wohnungseigentums und der darauf beruhenden Grundbuchseintragungen, wird in einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 1 WEG nur erläuternd bemerkt, aber nicht ausgesprochen. (T5)
  • 5 Ob 147/01f
    Entscheidungstext OGH 26.06.2001 5 Ob 147/01f
    Auch; Beisatz: Hier: Substandardwohnung gemäß § 1 Abs 3 WEG idF 3. WÄG. (T6)
  • 5 Ob 230/01m
    Entscheidungstext OGH 12.02.2002 5 Ob 230/01m
    Vgl auch
  • 5 Ob 129/07t
    Entscheidungstext OGH 28.08.2007 5 Ob 129/07t
    Auch; Beis wie T5; Beisatz: Die Wohnungseigentumstauglichkeit von Wohnungen, sonstigen selbständigen Räumlichkeiten oder Abstellplätzen ist durch § 2 Abs 2 WEG zwingend geregelt. Nutzwertfestsetzungen und Grundbuchseintragungen, die gegen diese zwingenden Grundsätze verstoßen, sind nichtig. (T7); Beisatz: Es mangelt daher der Antragstellerin im gegenständlichen Fall an der Antragslegitimation nach § 32 Abs 5 WEG 2002. (T8)
  • 5 Ob 109/09d
    Entscheidungstext OGH 13.10.2009 5 Ob 109/09d
    Vgl; Beisatz: Eine mangels eines wohnungseigentumstauglichen Objekts nichtige Einverleibung des Wohnungseigentums kann vor einer rechtlich gesamthaften Sanierung nicht die Grundlage für einzelne, auf dem gesetzwidrigen Zustand aufbauende Eintragungen sein. (T9)
  • 5 Ob 18/14d
    Entscheidungstext OGH 23.04.2014 5 Ob 18/14d
    Auch; Beisatz: Bis zu einer „Rückabwicklung“ sind die „Wohnungseigentümer“ mangels eines dem Gesetz entsprechenden Mindestanteils entgegen dem Grundbuchstand rechtlich nicht Wohnungseigentümer, sondern nur schlichte Miteigentümer. Die Bereinigung hat durch eine der wahren Rechtslage entsprechende Neufestsetzung der Nutzwerte zu erfolgen. (T10)
  • 5 Ob 61/16f
    Entscheidungstext OGH 25.08.2016 5 Ob 61/16f
    Auch; Beis wie T8; Beis wie T10
  • 5 Ob 137/17h
    Entscheidungstext OGH 29.08.2017 5 Ob 137/17h

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0082983

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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