RS OGH 1991/6/26 1Ob557/91, 6Ob116/03g, 6Ob29/06t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1991
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Norm

ABGB §1435

Rechtssatz

Der Rückforderungsanspruch nach § 1435 ABGB setzt ein Verschulden des Leistungsempfängers am Fehlschlagen der Leistung nicht voraus.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 557/91
    Entscheidungstext OGH 26.06.1991 1 Ob 557/91
    Veröff: EvBl 1991/169 S 738
  • 6 Ob 116/03g
    Entscheidungstext OGH 10.07.2003 6 Ob 116/03g
  • 6 Ob 29/06t
    Entscheidungstext OGH 09.03.2006 6 Ob 29/06t
    Vgl auch; Beisatz: Die Beweislast für eine verschuldensbedingte Anspruchsbegrenzung - und damit für das Verschulden des Anspruchswerbers- trifft damit dessen Gegner, im vorliegenden Fall also die Beklagte. Auch dafür, dass der Eintritt des Geschäftszweckes wider Treu und Glauben durch die Klägerin vereitelt wurde, ist als rechtsvernichtende Tatsache die Beklagte beweispflichtig. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0033997

Dokumentnummer

JJR_19910626_OGH0002_0010OB00557_9100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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