RS OGH 1991/6/26 3Ob41/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1991
beobachten
merken

Norm

MRG §34a

Rechtssatz

Neuregelung nach § 34 a MRG idF nach Art II Z 14 des 2.WÄG BGBl 1991/68, soll in Fällen, in denen dem Scheinuntermieter Räumungsschutz geboten werden muß, weil offenkundig ist, daß die Räumungsexekution zur Umgehung der Ansprüche des Mieters nach § 2 Abs 3 MRG vollzogen wird, durch Innehalten und / oder Aufschiebung der Exekution verhindern, daß die Exekution beendet wird und dann mit den Mitteln des Räumungsexekutionsverfahrens eine Rückstellung des Mietgegenstandes an den Verpflichteten ausgeschlossen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070451

Dokumentnummer

JJR_19910626_OGH0002_0030OB00041_9100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten