Norm
HGB §25Rechtssatz
Eine Fortführung des Unternehmens unter der bisherigen Firma liegt vor, wenn für das fortgeführte Unternehmen keine deutlich abweichende neue Firma angenommen und tatsächlich geführt wird. Das bloße Weglassen des früheren Gesellschaftszusatzes ist in diesem Zusammenhang bedeutungslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0061630Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2016