Norm
FinStrG §22 Abs1Rechtssatz
Das Zusammentreffen eines Suchtgiftverbrechens mit einem Finanzdelikt darf bei der Strafbemessung nicht als erschwerend gewertet werden (§ 22 Abs 1 FinStrG). Ein Verstoß gegen dieses Verbot bewirkt Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 (beziehungsweise § 345 Abs 1 Z 13) zweiter Anwendungsfall StPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0086221Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.06.2018