Norm
ABGB §140 BbRechtssatz
Dass der unterhaltspflichtige Vater Karenzurlaub in Anspruch nimmt, ist, soweit nicht besondere Gründe eine solche Maßnahme rechtfertigen, kein Grund für eine Herabsetzung seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem nichtehelichen Kind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047450Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.11.2011