Norm
ABGB §94Rechtssatz
Das Arbeitslosengeld ist als eine das entgangene Arbeitseinkommen ersetzende Versicherungsleistung ebenso wie Pensionen und Renten als eigenes Einkommen des Unterhaltsberechtigten bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen. Dies hat auch für die Notstandshilfe zu gelten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0009500Dokumentnummer
JJR_19910705_OGH0002_0050OB00505_9100000_001