Norm
BSVG §124aRechtssatz
Das rechtliche Interesse an der Feststellung nach § 124 a BSVG fehlt, wenn die Klägerin seit Jahren nicht mehr der Pflichtversicherung nach dem BSVG unterlag und daher auch gar nicht vor der Entscheidung stand, vor Erlangung des Pensionsanspruches ihren Betrieb aufgeben zu müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085925Dokumentnummer
JJR_19910709_OGH0002_010OBS00171_9100000_001