RS OGH 1991/7/10 3Ob88/90

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Veröffentlicht am 10.07.1991
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Norm

EO §15

Rechtssatz

Bei der Pfändung einer Forderung gegenüber der Bank aus einem Kontovertrag können die durch § 15 EO zu wahrenden öffentlichen Interessen schon durch die Pfändung beeinträchtigt sein, weil damit der Gemeinde die Verfügung über die angelegten Gelder entzogen wird und keineswegs klar ist, daß es sich um einen Vermögensbestandteil handelt, auf den nach § 15 EO Exekution geführt werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0000594

Dokumentnummer

JJR_19910710_OGH0002_0030OB00088_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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