RS OGH 1991/7/10 9Ob709/91, 10Ob1635/95, 1Ob2228/96w, 7Ob268/98g, 5Ob1/99d, 2Ob214/99f, 6Ob178/01x,

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Veröffentlicht am 10.07.1991
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Norm

ZPO §528 Abs2 Z2 B
ZPO §528 Abs2 Z2 K
ZPO §530 A
ZPO §533

Rechtssatz

Der Ausnahmefall "es sei denn, daß die Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen worden ist" bezieht sich nur auf Klagen, mit denen eine Sachentscheidung angestrebt (oder bekämpft) wird, nicht aber auf Klagen, mit denen eine bloße Formalentscheidung (hier: Abweisung einer Wiedereinsetzung) bekämpft wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0044087

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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