Norm
ArbVG §72Rechtssatz
Zu den Kanzleifordernissen gehört auch die Beistellung von Schreibmaterialien, Briefmarken, Schreibmaschinen und Telefonanschlüssen (Arb 9396; siehe auch Arb 9683 = SZ 51/12) und dergleichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0051092Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.02.2016