Norm
ABGB §859Rechtssatz
Es ist in Rechtsprechung und Lehre grundsätzlich anerkannt, daß der verwaltungsrechtliche Vertrag, der eine Form nicht-obrigkeitlicher Hoheitsverwaltung ist, einer gesetzlichen Ermächtigung bedarf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0013916Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.12.2016