Norm
StPO §345 Abs1 Z10aRechtssatz
Die Schaffung des Nichtigkeitsgrundes der Z 10 a des § 345 Abs 1 StPO hat das Institut der außerordentlichen Wiederaufnahme nach § 362 StPO nicht entbehrlich gemacht, zumal die Anfechtbarkeit nach jener Nichtigkeitssanktion jedenfalls voraussetzt, daß die Tatsache, gegen deren Richtigkeit erhebliche Bedenken bestehen, dem Wahrspruch der Geschwornen (dh den von ihnen beantworteten Fragen) zu entnehmen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0101038Dokumentnummer
JJR_19910712_OGH0002_0160OS00022_9100000_002