RS OGH 1991/7/12 16Os22/91 (16Os23/91, 16Os37/91)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.07.1991
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Norm

StPO §345 Abs1 Z10a
StPO §362

Rechtssatz

Die Schaffung des Nichtigkeitsgrundes der Z 10 a des § 345 Abs 1 StPO hat das Institut der außerordentlichen Wiederaufnahme nach § 362 StPO nicht entbehrlich gemacht, zumal die Anfechtbarkeit nach jener Nichtigkeitssanktion jedenfalls voraussetzt, daß die Tatsache, gegen deren Richtigkeit erhebliche Bedenken bestehen, dem Wahrspruch der Geschwornen (dh den von ihnen beantworteten Fragen) zu entnehmen sind.

Entscheidungstexte

  • 16 Os 22/91
    Entscheidungstext OGH 12.07.1991 16 Os 22/91
    Veröff: EvBl 1991/175 S 742

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0101038

Dokumentnummer

JJR_19910712_OGH0002_0160OS00022_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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