RS OGH 1991/8/27 5Ob53/91

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Veröffentlicht am 27.08.1991
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Norm

MRG §12 Abs3 Ca

Rechtssatz

Die von Lehre und Rechtsprechung bisher verwendete Formulierung, das mit einer Personenhandelsgesellschaft abgeschlossene Mietverhältnis bleibe "mangels gegenteiliger Vereinbarung" vom Wechsel der Gesellschafter und der Rechtsform derart unberührt, daß als Mieter der jeweilige Unternehmer bzw die jeweiligen Inhaber des Unternehmens anzusehen seien, ist auf Fälle zu beschränken, in welchen eine Gesellschaft überhaupt existent bleibt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070138

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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