Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Die von Lehre und Rechtsprechung bisher verwendete Formulierung, das mit einer Personenhandelsgesellschaft abgeschlossene Mietverhältnis bleibe "mangels gegenteiliger Vereinbarung" vom Wechsel der Gesellschafter und der Rechtsform derart unberührt, daß als Mieter der jeweilige Unternehmer bzw die jeweiligen Inhaber des Unternehmens anzusehen seien, ist auf Fälle zu beschränken, in welchen eine Gesellschaft überhaupt existent bleibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070138Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.09.2015