Norm
ArbVG §2 Abs2 Z3Rechtssatz
Mit der Ausdehnung der Regelungsbefugnis auf die Änderung der kollektivvertraglichen Rechtsansprüche (gemäß Z 2) der aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmer im § 2 Abs 2 Z 3 ArbVG wurde nun klargestellt, dass auch Ruhegeldregelungen zulässiger Inhalt eines KollV sein können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0050965Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008