Norm
AngG §5Rechtssatz
Das Dienstrecht der Bediensteten (Beamten) der ÖBB kann schon wegen des in verschiedenen Punkten (wie etwa Ernennung, Beförderung, Besoldung und Pensionierung) deutlich hervortretenden öffentlich - rechtlichen Einschlags, nicht schlechthin als Angestelltenrecht (auch mit den sich daraus ergebenden Nachteilen) gesehen werden; die betriebsverfassungsrechtlichen Normen des zweiten Teils des ArbVG könnten es derzeit nicht ohne weiteres ersetzen. (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Österreichische Bundesbahnen, Bahn, EisenbahnEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0027883Dokumentnummer
JJR_19910828_OGH0002_009OBA00107_9100000_001