Norm
MRK Art6 Abs2 IIIRechtssatz
Mit einer Berufung auf den Zweifelsgrundsatz wird die Beweiswürdigung der Tatrichter bekämpft und damit die Mängelrüge nicht prozeßordnungsgemäß ausgeführt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
R.I.P.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0098534Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.02.2015