RS OGH 1991/8/29 15Os5/91, 17Os52/14x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.08.1991
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Norm

MRK Art6 Abs2 III
StPO §258 Abs2 C
StPO §281 Abs1 Z5 A

Rechtssatz

Mit einer Berufung auf den Zweifelsgrundsatz wird die Beweiswürdigung der Tatrichter bekämpft und damit die Mängelrüge nicht prozeßordnungsgemäß ausgeführt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

R.I.P.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0098534

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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