RS OGH 1991/9/10 4Ob554/91, 5Ob21/97t, 7Ob303/00k, 2Ob273/01p, 10ObS166/03i, 1Ob10/06m, 4Ob156/06d,

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.1991
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Norm

ZPO §194
ZPO §462 Abs2
ZPO §515

Rechtssatz

Der Partei bleibt die Möglichkeit offen, erst mit dem Rechtsmittel gegen die Endentscheidung die Überprüfung des nicht abgesondert anfechtbaren Beschlusses zu begehren. Dieses Recht kann sie auch nicht dadurch verlieren, dass sie inzwischen eine von der Endentscheidung liegende Entscheidung angefochten hat, ohne damit den vorbehaltenen Rekurs zu verbinden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 554/91
    Entscheidungstext OGH 10.09.1991 4 Ob 554/91
    Veröff: SZ 64/122 = EvBl 1991/191 S 823 = JBl 1992,120
  • 5 Ob 21/97t
    Entscheidungstext OGH 23.10.1997 5 Ob 21/97t
    Auch; nur: Der Partei bleibt die Möglichkeit offen, erst mit dem Rechtsmittel gegen die Endentscheidung die Überprüfung des nicht abgesondert anfechtbaren Beschlusses zu begehren. (T1)
  • 7 Ob 303/00k
    Entscheidungstext OGH 14.02.2001 7 Ob 303/00k
    Auch; nur T1; Beisatz: Beschluss auf Wiedereröffnung der Verhandlung. (T2)
  • 2 Ob 273/01p
    Entscheidungstext OGH 25.10.2001 2 Ob 273/01p
    Auch
  • 10 ObS 166/03i
    Entscheidungstext OGH 15.07.2003 10 ObS 166/03i
    Auch; nur T1; Beis wie T2
  • 1 Ob 10/06m
    Entscheidungstext OGH 07.03.2006 1 Ob 10/06m
    Auch; Beisatz: Nicht abgesondert anfechtbarer Wiedereröffnungsbeschluss. (T3)
  • 4 Ob 156/06d
    Entscheidungstext OGH 28.09.2006 4 Ob 156/06d
    Auch; Beisatz: Die Überprüfung der Abweisung eines Ablehnungsantrags und der Zulassung einer Nebenintervention kann entweder zusammen mit der nächstfolgenden anfechtbaren Entscheidung oder aber zusammen mit der Endentscheidung begehrt werden. (T4)
  • 7 Ob 20/07b
    Entscheidungstext OGH 18.04.2007 7 Ob 20/07b
    Auch; Beis wie T4 nur: Die Überprüfung der Zulassung einer Nebenintervention kann entweder zusammen mit der nächstfolgenden anfechtbaren Entscheidung oder aber zusammen mit der Endentscheidung begehrt werden. (T5)
  • 8 ObA 9/15d
    Entscheidungstext OGH 28.04.2015 8 ObA 9/15d
    Auch; Veröff: SZ 2015/41
  • 6 Ob 195/16v
    Entscheidungstext OGH 29.11.2016 6 Ob 195/16v
    Auch; nur T1; Beisatz: Der vorbehaltene Rekurs ist in diesem Fall nicht in, sondern in Verbindung mit dem Rechtsmittel gegen eine spätere abgesondert anfechtbare Entscheidung auszuführen. Allerdings schadet es nicht, wenn der Rechtsmittelwerber den Beschwerdepunkt nicht gesondert als Rekurs, sondern im Rahmen der Berufung ausführt, weil es sich dann um eine bloß unrichtige Bezeichnung des Rechtsmittels handelt. (T6)
  • 9 Ob 27/18p
    Entscheidungstext OGH 25.04.2018 9 Ob 27/18p

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0041614

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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