RS OGH 1991/9/11 9ObA144/91

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Veröffentlicht am 11.09.1991
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Norm

BEinstG §8 Abs2

Rechtssatz

Die Zustimmung des Betriebsrates zur Entlassung eines Behinderten ist im Falle einer ungerechtfertigten Entlassung, bei der der Kündigungsschutz nach § 8 Abs 2 BEinstG anders als bei einem frei kündbaren Arbeitsverhältnis die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hindert, ebenso unbeachtlich wie die Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung. (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0052605

Dokumentnummer

JJR_19910911_OGH0002_009OBA00144_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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