Norm
BEinstG §8 Abs2Rechtssatz
Die Zustimmung des Betriebsrates zur Entlassung eines Behinderten ist im Falle einer ungerechtfertigten Entlassung, bei der der Kündigungsschutz nach § 8 Abs 2 BEinstG anders als bei einem frei kündbaren Arbeitsverhältnis die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hindert, ebenso unbeachtlich wie die Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung. (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0052605Dokumentnummer
JJR_19910911_OGH0002_009OBA00144_9100000_001