Norm
DHG §2Rechtssatz
Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsvertrages zu einem sorgfältigen Umgang mit dessen Sachen verpflichtet und haftet daher dem Arbeitgeber für den durch schuldhafte Übertretung von Schutzgesetzen - die hier in Frage kommenden Bestimmungen der StVO dienen der Hintanhaltung von Personenschäden und Sachschäden - verursachten Schaden. (§ 48 ASGG)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0054668Dokumentnummer
JJR_19910911_OGH0002_009OBA00163_9100000_001