Norm
ABGB §1380 GRechtssatz
Die gemäß § 16 a Abs 2 MRG zu beurteilende Nichtigkeit einer Vertragsänderung hängt davon ab, ob die frühere Mietzinsvereinbarung "weiter gelten" kann. Das ist jedenfalls dann auszuschließen, wenn der alte Mietvertrag aufgelöst und mit einem neuen Mieter ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0032486Dokumentnummer
JJR_19910917_OGH0002_0050OB00090_9100000_002