RS OGH 1991/9/17 11Os60/91

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Veröffentlicht am 17.09.1991
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Norm

FinStrG §214

Rechtssatz

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmungen des § 214 Abs 2 und 3 FinStrG, weil sich aus dieser prozessualen Sonderregelung des FinStrG eine dem Grundsatz des fair trail (Art 6 MRK) widerstreitende gesetzliche Verpflichtung des Gerichtes, auch dann mit einem mit bloßer Unzuständigkeit begründeten Freispruch vorzugehen, wenn keinerlei Finanzdelikt in Betracht kommt, nicht ableiten läßt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0086770

Dokumentnummer

JJR_19910917_OGH0002_0110OS00060_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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