Norm
FinStrG §214Rechtssatz
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmungen des § 214 Abs 2 und 3 FinStrG, weil sich aus dieser prozessualen Sonderregelung des FinStrG eine dem Grundsatz des fair trail (Art 6 MRK) widerstreitende gesetzliche Verpflichtung des Gerichtes, auch dann mit einem mit bloßer Unzuständigkeit begründeten Freispruch vorzugehen, wenn keinerlei Finanzdelikt in Betracht kommt, nicht ableiten läßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0086770Dokumentnummer
JJR_19910917_OGH0002_0110OS00060_9100000_001