RS OGH 1991/9/18 2Ob554/91 (2Ob555/91, 2Ob1520/91), 1Ob28/94

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Norm

EheG §82 Abs1 Z3

Rechtssatz

Ein Unternehmen unterliegt unabhängig davon, ob es vor oder während der Ehe erworben oder saniert wurde und welchem der Ehegatten dies zuzurechnen ist, nicht der Aufteilung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0057536

Dokumentnummer

JJR_19910918_OGH0002_0020OB00554_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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