Norm
EheG §82 Abs1 Z3Rechtssatz
Ein Unternehmen unterliegt unabhängig davon, ob es vor oder während der Ehe erworben oder saniert wurde und welchem der Ehegatten dies zuzurechnen ist, nicht der Aufteilung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0057536Dokumentnummer
JJR_19910918_OGH0002_0020OB00554_9100000_001