Norm
UVG §3Rechtssatz
Bei Zutreffen der im § 7 Abs 2 UVG angeführten Voraussetzungen kann das Kind im Ergebnis für die ersten sechs Monate des Freiheitsentzuges zwischen Vorschüssen gemäß § 3 oder § 4 Z 1, 2 oder 4 UVG einerseits und jenen nach § 4 Z 3 UVG wählen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0076036Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.04.2016