Norm
AHG §1 Cd1aRechtssatz
Unterläßt ein Gericht 2.Instanz infolge unrichtiger Lösung der verfassungsrechtlichen Vorfrage eine Antragstellung auf Aufhebung eines verfassungswidrigen Gesetzes beim VfGH, können daraus bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Amtshaftungsansprüche abgeleitet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0105275Dokumentnummer
JJR_19910918_OGH0002_0010OB00021_9100000_003