Norm
ABGB §140 AaRechtssatz
Derjenige, der eine für die Unterhaltsbemessung maßgebliche, zu seinen Gunsten ausschlaggebende Änderung der Verhältnisse behauptet, die sich nicht bloß auf die allgemeine Veränderung der Lebenshaltungskosten und Einkommensverhältnisse sowie den gestiegenen Bedarf des älter gewordenen Kindes beschränkt, muss diese Änderung auch unter Beweis stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0006348Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.08.2022