Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Eine Veräußerung setzt ein Rechtsgeschäft voraus, das seiner Art nach darauf gerichtet ist, im Wege der Einzelrechtsnachfolge eine Änderung in der sachenrechtlichen Zuständigkeit an der Gesamtsache Unternehmen herbeizuführen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070118Dokumentnummer
JJR_19910918_OGH0002_0010OB00685_9000000_004