Norm
ABGB §905 IBRechtssatz
Der Anspruch auf Rückstellung beschlagnahmter ausländischer Banknoten ist durchaus vergleichbar mit einem privatrechtlichen Anspruch auf Zahlung einer in ausländischer Währung ausgedrückten Geldschuld (echte Fremdwährungsschuld), ohne daß dem Schuldner etwa die Ersetzungsbefugnis des Artikel 8 Nummer 8 EVHGB auf Zahlung in Schillingwährung zustünde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0017594Dokumentnummer
JJR_19910918_OGH0002_0010OB00032_9100000_001