RS OGH 1991/9/18 1Ob637/90, 8Ob585/92, 1Ob519/94, 10ObS243/98b, 1Ob172/00a, 7Ob13/01i, 10ObS154/03z,

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Norm

ZPO §510 Abs3
ZPO §519 Abs2 F
ZPO §528a

Rechtssatz

Die Regelung des letzten Satzes des § 510 Abs 3 ZPO gilt kraft Größenschlusses auch für die Zurückweisung eines von der zweiten Instanz wegen einer - in Wahrheit nicht vorliegenden - erheblichen Rechtsfrage zugelassenen Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss im Berufungsverfahren nach § 519 Abs 2 ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0043691

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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