RS OGH 1991/9/18 1Ob583/91, 1Ob255/97z, 3Ob274/02v, 7Ob193/03p, 6Ob182/04i, 1Ob25/08w, 6Ob189/12f

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Norm

ABGB §1091 A2

Rechtssatz

Unternehmenspacht ist bei Bestandverträgen über Einrichtungen anzunehmen, die auf großen Bahnhöfen - ähnlich wie solche Betriebe in Großhotels und dergleichen - in erster Linie dazu dienen, die Reisenden mit Waren bzw Dienstleistungen zu versorgen, die diese gerade auf großen Bahnhöfen erwarten, sich deshalb häufig erst dort damit eindecken und somit auf solche Einrichtungen angewiesen sind, die andererseits ohne den durch den Hauptbetrieb gesicherten Kundenkreis gar nicht bestehen könnten und bei denen der Erfolg ganz entscheidend von diesem Hauptbetrieb und dessen Umfang abhängig ist, wogegen der Tüchtigkeit des Unternehmers des Nebenbetriebes für den Unternehmenserfolg nur ein geringer Stellenwert beizumessen ist und bei denen schließlich auch die Betriebspflicht von ausschlaggebender Bedeutung ist.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 583/91
    Entscheidungstext OGH 18.09.1991 1 Ob 583/91
  • 1 Ob 255/97z
    Entscheidungstext OGH 27.08.1997 1 Ob 255/97z
    Auch; Beisatz: Hier: Bestandvertrag zum Betrieb einer Trafik auf dem Gelände eines großen Bahnhofs. (T1)
  • 3 Ob 274/02v
    Entscheidungstext OGH 27.11.2002 3 Ob 274/02v
    Auch; nur: Unternehmenspacht ist bei Bestandverträgen über Einrichtungen anzunehmen, die auf großen Bahnhöfen - ähnlich wie solche Betriebe in Großhotels und dergleichen - in erster Linie dazu dienen, die Reisenden mit Waren bzw Dienstleistungen zu versorgen, die diese gerade auf großen Bahnhöfen erwarten, sich deshalb häufig erst dort damit eindecken und somit auf solche Einrichtungen angewiesen sind, die andererseits ohne den durch den Hauptbetrieb gesicherten Kundenkreis gar nicht bestehen könnten. (T2); Beisatz: Hier: Bestandvertrag über ein selbständig betriebenes Institut für Computertomographie, das als Abteilung in den Betrieb der Krankenanstalt eingegliedert ist, welcher im Wesenskern deutliche Parallelen zur Rechtsnatur von Bestandverträgen, die sich auf Einkaufszentren und Bahnhöfe als Standorte beziehen, aufweist. (T3); Veröff: SZ 2002/160
  • 7 Ob 193/03p
    Entscheidungstext OGH 10.09.2003 7 Ob 193/03p
  • 6 Ob 182/04i
    Entscheidungstext OGH 15.12.2004 6 Ob 182/04i
    Auch
  • 1 Ob 25/08w
    Entscheidungstext OGH 03.04.2008 1 Ob 25/08w
    Vgl aber; Beisatz: Bestandvertrag zum Betrieb einer Tabaktrafik in einem Krankenhaus - Geschäftsraummiete. (T4)
  • 6 Ob 189/12f
    Entscheidungstext OGH 27.02.2013 6 Ob 189/12f
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0020334

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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