Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Für den Eintritt der Rechtsfolgen des § 12 Abs 3 MRG ist auf das auf endgültige Änderung der sachenrechtlichen Zuständigkeit am Unternehmen gerichtete obligatorische Veräußerungsgeschäft, verbunden mit der Übergabe des Unternehmens, somit den Eintritt des Übernehmers in die Betriebsführung, und nicht auf den Eigentumserwerb an den einzelnen Unternehmensbestandteilen anzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070477Dokumentnummer
JJR_19910918_OGH0002_0010OB00685_9000000_005