Norm
StGB §6 DRechtssatz
Fährt ein Fahrzeuglenker in eine Kreuzung zu Beginn der Grün-Phase mit "fliegendem Start" gleichsam blindlings und mit überhöhter Geschwindigkeit ein, dann steht sein darin gelegener Sorgfaltsverstoß mit der dadurch verursachten Verletzung eines die Fahrbahn auf dem Schutzweg überquerenden Fußgängers auch dann im Risikozusammenhang, wenn sich jener dabei vorschriftswidrig verhalten hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0074998Dokumentnummer
JJR_19910920_OGH0002_0160OS00040_9100000_001