RS OGH 1991/9/20 16Os40/91, 2Ob253/99s, 2Ob54/07s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1991
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Norm

StVO §20 Abs1 IC2
StVO §38 Abs4

Rechtssatz

Bei der Annäherung an eine ampelgeregelte Kreuzung mit einem "fliegenden Start" muss ein Fahrzeuglenker, dessen Sicht auf einen die Fahrbahn querenden Schutzweg beeinträchtigt ist, vor dem Erlangen einer ausreichenden Sichtmöglichkeit auf diesen und vor dessen vollständiger Blockierung durch andere Fahrzeuge damit rechnen, dass seine Fahrbahn trotz der mittlerweile für ihn aktuellen Grün-Phase noch von Fußgängern überquert werden könnte, die sich dabei vorschriftsmäßig verhalten; daraus resultiert seine Verpflichtung zur Einhaltung einer Annäherungsgeschwindigkeit, die es ihm gestattet, nötigenfalls vor dem Schutzweg anzuhalten, um solchen Fußgängern den ungehinderten und ungefährdeten Abschluss der Fahrbahnüberquerung zu ermöglichen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0075003

Dokumentnummer

JJR_19910920_OGH0002_0160OS00040_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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