RS OGH 1991/9/24 11Os51/91, 12Os30/97, 15Os151/14s

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Veröffentlicht am 24.09.1991
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Norm

StGB §15 Abs3 D

Rechtssatz

Die Prüfung der Versuchstauglichkeit hat sich nach einem abstrahierenden und generalisierenden Maßstab jeweils am konkreten Tatplan zu orientieren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0089957

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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