Norm
ASVG §162 Abs3Rechtssatz
Bei Berechnung des Wochengeldes sind Zeiten des Bezuges von Karenzurlaubsgeld genau so zu behandeln, wie die in § 162 Abs 3 lit a) angeführten, im § 11 Abs 3 ASVG aufgezählten Zeiten. Unter den gesetzlichen Abzügen ist hinsichtlich der Lohnsteuer der Betrag zu verstehen, der sich aus der Dienstgeberbestätigung ergibt und nicht die auf Grund eines späteren Jahresausgleichs errechnete Lohnsteuer.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0084108Dokumentnummer
JJR_19910924_OGH0002_010OBS00193_9100000_001