Norm
ABGB §1162 IIRechtssatz
Keine schlüssige Rücknahme der Entlassungserklärung mit Zustimmung des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer noch auffordert, dringende Tätigkeiten noch durchzuführen (hier: den Lastkraftwagenzug noch zur Entladung zu bringen, dann an einem anderen Ort abzuliefern und die Schlüssel abzugeben). (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Auto, Angestellte, stillschweigend, konkludent, Zurücknahme, Aufhebung, einvernehmlich, einverständlich, Erklärung, Ausspruch, Einvernehmen, Einverständnis, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Auslegung, Interpretation, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Aufforderung, Weisung, Anweisung, Anordnung, EntladenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0028910Dokumentnummer
JJR_19910925_OGH0002_009OBA00192_9100000_001