Norm
UbG §20 ffRechtssatz
Auch wenn in einer nach § 20 Abs 2 UbG ergangenen Entscheidung die Unterbringung für unzulässig erklärt und zugleich aufgehoben wurde, ist über einen Rekurs gegen diese Entscheidung sachlich zu entscheiden. In einer solchen Rekursentscheidung kann nur festgestellt werden, ob die Voraussetzungen der Unterbringung gegeben waren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0075951Dokumentnummer
JJR_19910926_OGH0002_0070OB00585_9100000_001