Norm
UbG §3Rechtssatz
Der Begriff psychische Krankheit ist ein Rechtsbegriff. Das Vorliegen einer geistigen Behinderung schließt nicht notwendig auch ein psychische Erkrankung ein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0075933Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.10.2015