Norm
DSt 1990 §26 Abs5Rechtssatz
Ist ein Mitglied des erkennenden Senates bereits mit Erfolg (wenngleich aus dem Grund des § 35 DSt 1872 bzw nunmehr des § 33 Abs 2 DSt 1990) für das betreffende Verfahren abgelehnt worden. so bleibt für eine abermalige Ablehnung dieses Senatsmitgliedes in derselben Sache kein Raum.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0056938Dokumentnummer
JJR_19911001_OGH0002_015BKD00001_9100000_001