Norm
WEG 1975 §18 Abs1Rechtssatz
Insbesondere wiederholte Eigenmächtigkeiten des Verwalters (etwa beim Abschluß von Versicherungen: WoBl 1989/7) und verspätete, wegen ihrer Unzulänglichkeit oder Fehlerhaftigkeit praktisch unüberprüfbare Jahresabrechnungen sind als grobe Pflichtverletzungen zu beanstanden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0082920Dokumentnummer
JJR_19911008_OGH0002_0050OB01052_9100000_001