Norm
ABGB §176 BRechtssatz
Bloßen Beziehungsschwierigkeiten des Kindes zur Mutter, von denen nicht feststeht, dass sie irreversiblen Charakter angenommen hätten, allein kommt kein solches Gewicht zu, dass im Rahmen eines Verfahrens nach § 176 ABGB eine vorläufige Anordnung erforderlich wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0006981Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.12.2011