RS OGH 1991/10/10 7Ob600/91, 9ObA199/91, 8Ob3/95, 1Ob2130/96h, 3Ob2228/96k, 3Ob70/97h, 3Ob175/97z, 3

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Veröffentlicht am 10.10.1991
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Norm

JN §24 Abs2

Rechtssatz

Als Sonderregelung über die Anfechtbarkeit von Entscheidungen über die Ablehnung von Richtern verdrängt § 24 Abs 2 auch jede allgemeine Regel über die Anfechtbarkeit von Beschlüssen in den einzelnen Verfahren. Daran hat sich auch durch die Erweiterte WGN 1989 nichts geändert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0046010

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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