Norm
StGB §71Rechtssatz
Auch Vorverurteilungen wegen Finanzvergehen (Schmuggel, Abgabenhinterziehung und Abgabenhehlerei) können im Verhältnis zu Vermögensdelikten auf der gleichen schädlichen Neigung beruhen, wenn sie auf eine habituelle Unredlichkeit in finanziellen Angelegenheiten, demnach auf den gleichen Charaktermangel, zurückzuführen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0092070Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.11.2015