RS OGH 1991/10/22 10ObS276/91, 10ObS3/93

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Veröffentlicht am 22.10.1991
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Norm

ASVG §255 Dc

Rechtssatz

Daß der Versicherte bei einem Arbeitsplatzwechsel einer Anpassungszeit von fünf Wochen bedarf, während der er nicht sein volles Leistungskalkül erbringt, schließt ihn nicht vom allgemeinen Arbeitsmarkt aus. Die durch Anpassungsschwierigkeiten nach langjähriger Beschäftigungslosigkeit bedingte Minderleistung in den ersten Wochen einer neuen Beschäftigung wird bei jedem Versicherten mit ähnlichem Berufsverlauf und Versicherungsverlauf zu beobachten sein, nach der allgemeinen Lebenserfahrung bei entsprechender Arbeitswilligkeit und Arbeitsbereitschaft allerdings von Arbeitgebern durchaus toleriert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0084763

Dokumentnummer

JJR_19911022_OGH0002_010OBS00276_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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