Norm
ASVG §255 DcRechtssatz
Daß der Versicherte bei einem Arbeitsplatzwechsel einer Anpassungszeit von fünf Wochen bedarf, während der er nicht sein volles Leistungskalkül erbringt, schließt ihn nicht vom allgemeinen Arbeitsmarkt aus. Die durch Anpassungsschwierigkeiten nach langjähriger Beschäftigungslosigkeit bedingte Minderleistung in den ersten Wochen einer neuen Beschäftigung wird bei jedem Versicherten mit ähnlichem Berufsverlauf und Versicherungsverlauf zu beobachten sein, nach der allgemeinen Lebenserfahrung bei entsprechender Arbeitswilligkeit und Arbeitsbereitschaft allerdings von Arbeitgebern durchaus toleriert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0084763Dokumentnummer
JJR_19911022_OGH0002_010OBS00276_9100000_001