RS OGH 1991/10/22 10ObS307/91

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Veröffentlicht am 22.10.1991
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Norm

ASVG §255 Bb

Rechtssatz

War die Versicherte im maßgeblichen Zeitraum als Serviererin in einem Autobahnrasthaus, einem Gasthaus, einem Cafe-Restaurant, einer Cafe-Konditorei und einem Cafe sowie als Küchenhilfsarbeiterin beschäftigt, hat sie keine Tätigkeiten ausgeübt, für die es erforderlich war, durch praktische Arbeit qualifizierte Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, welche jenen in einem erlernten Berufe, insbesondere in dem einer Kellnerin, gleichzuhalten sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0084708

Dokumentnummer

JJR_19911022_OGH0002_010OBS00307_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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