RS OGH 1991/10/22 4Ob44/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1991
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Norm

MSchG §1

Rechtssatz

Da in dem Verkauf einer markengeschützten Ware an einen Händler schlüssig (§ 863 ABGB) deren Ermächtigung liegt, die mit der Marke versehene Ware weiterzuveräußern, wird daraus geschlossen, daß das Inverkehrsetzen einer solchen Ware das Markenrecht "erschöpft". Diese Erwägungen treffen auch dann zu, wenn das Inverkehrsetzen der mit der Marke geschützten Ware im Ausland geschehen ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 44/91
    Entscheidungstext OGH 22.10.1991 4 Ob 44/91
    Veröff: GRURInt 1992,467 = MR 1992,38 = WBl 1992,100 = ecolex 1992,101

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0066522

Dokumentnummer

JJR_19911022_OGH0002_0040OB00044_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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