Norm
MSchG §1Rechtssatz
Da in dem Verkauf einer markengeschützten Ware an einen Händler schlüssig (§ 863 ABGB) deren Ermächtigung liegt, die mit der Marke versehene Ware weiterzuveräußern, wird daraus geschlossen, daß das Inverkehrsetzen einer solchen Ware das Markenrecht "erschöpft". Diese Erwägungen treffen auch dann zu, wenn das Inverkehrsetzen der mit der Marke geschützten Ware im Ausland geschehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0066522Dokumentnummer
JJR_19911022_OGH0002_0040OB00044_9100000_001