RS OGH 1991/10/23 3Ob564/91, 8Ob622/91, 1Ob136/99b, 7Ob277/08y, 10Ob81/16h

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Veröffentlicht am 23.10.1991
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Norm

ABGB §479

Rechtssatz

Unregelmäßige Dienstbarkeiten können im Rahmen des § 529 ABGB auch nacheinander für mehrere bestimmte Personen oder für eine bestimmte Person und deren Rechtsnachfolger eingeräumt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0011617

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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