Norm
MedienG §26Rechtssatz
Auszugehen ist davon, daß in aller Regel der Erwerber einer Zeitschrift vor dem Kauf, wenn überhaupt, nur ihre Titelseite sieht, nicht aber die erst im Blattinneren gemachten Ankündigungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0067695Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2016