RS OGH 1991/11/5 4Ob120/91, 4Ob136/91, 4Ob19/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.11.1991
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Norm

MedienG §26
UWG §28

Rechtssatz

Auszugehen ist davon, daß in aller Regel der Erwerber einer Zeitschrift vor dem Kauf, wenn überhaupt, nur ihre Titelseite sieht, nicht aber die erst im Blattinneren gemachten Ankündigungen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0067695

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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