Norm
ABGB §1016Rechtssatz
Da die Entlassung die Rechtslage mit Wirkung ex nunc gestaltet, kommt eine nachträgliche Sanierung einer ursprünglich fehlerhaften Entlassung ebensowenig in Frage wie die Entlassung unter einer vom Willen des Arbeitnehmers unabhängigen Bedingung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0019484Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.04.2016