Norm
ABGB §1029 A1Rechtssatz
Die für die Auslegung des Vollmachtsumfanges maßgebliche Vorschrift des § 1029 ABGB besagt, dass der Umfang einer mündlich erteilten Vollmacht aus dem Gegenstand und der Natur des Geschäftes zu beurteilen ist. Eine Entscheidung über die Auslegungsfrage hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und ist daher vom Obersten Gerichtshof nicht zu überprüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0019533Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.05.2021